Das Übergangshaus Kiefholzstraße zur kurzfristigen Unterbringung und Unterstützung wohnungsloser Erwachsener im Bezirk Treptow-Köpenick wurde gestern mit einer großen Feier eingeweiht.
Angebot wird sehr gut angenommen
Nach anderthalb Jahren Bauzeit sind alle Gebäudeteile jetzt komplett saniert, die Wohnungen modernisiert und alle Zimmer neu möbliert. Am 1. März wurde das Haus in Betrieb genommen, inzwischen ist es zu 75% ausgelastet und verzeichnet eine sehr hohe Anfragesituation. Kein Wunder, denn das Übergangshaus Kiefholzstraße stellt angesichts des drängenden Problems der Wohnungslosigkeit einen wichtigen Baustein im Berliner Hilfesystem dar.
Die Relevanz des Übergangshauses für Berlin sprachen auch die Redner*innen in Ihren Grußworten an: (Bild oben, v.l.: Ingo Bullermann (Geschäftsführer des Trägers Neue Chance gGmbH), Ina Zimmermann (Referentin für Armutsbekämpfung, Wohnungslosenhilfe und Soziale Dienste der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz), Hannah Kreinsen (Referentin für Wohnungslosenhilfe und -politik der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung), Lars Ruhe (Leiter des Übergangshauses), Frau Dolkeit (Amt für Soziales, Bezirksamt Treptow-Köpenick).
Bei Musik und bestem Frühlingswetter feierten Besucher*innen, Mitarbeitende und Klient*innen gemeinsam ein schönes Fest. Es gab Kaffee und Kuchen sowie Leckereien vom Grill. Interessierte konnten an einer Hausführung teilnehmen. Als Erinnerung an den Tag gab es die Möglichkeit, sich Jutebeutel, T-Shirts oder Geschirrhandtücher mit dem Motiv des Übergangshauses bedrucken zu lassen.
Wir danken allen Redner*innen, Besucher*innen und Unterstützer*innen für den schönen Nachmittag!
Weiterführende Informationen
Das Übergangshaus in der Kiefholzstraße 21 im Bezirk Treptow-Köpenick verfügt über 39 Einzelzimmer für Frauen und Männer, die sich auf Ein- bis Dreizimmer-Wohnungen verteilen. Es bietet eine suchtakzeptierende Betreuung sowie Angebote zur Tagesgestaltung. Es wird gemeinsam mit den Menschen an Lösungen und Perspektiven für ihre besonderen Lebenslagen und sozialen Schwierigkeiten gearbeitet. Alle Leistungen im Rahmen der Maßnahme sind für Leistungsberechtigte (§§ 67, 68 SGB XII) nach Bewilligung durch die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirksamts kostenfrei. Voraussetzung für die Maßnahme ist, dass die Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht möglich ist. Bis 2021 befand sich das Übergangshaus in Trägerschaft der Bürgerhilfe - Kultur des Helfens – gGmbH.