Grundlage allen Handelns einer Mitarbeitendenvertretung (MAV) ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD). Zwischen Mitarbeitendenvertretung der Neuen Chance gGmbH und der Geschäftsführung besteht eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wir informieren uns gegenseitig über Angelegenheiten, die die Dienstgemeinschaft betreffen und kommen dafür zu regelmäßigen Besprechungen zusammen.
Seit 2010 wurden in dieser Kooperation zahlreiche Dienstvereinbarungen abgeschlossen, u. a. zu den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Supervision, Bonusleistung - Sachzuwendung, innerbetriebliche Stellenausschreibungen sowie betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement.
In der 2021 gewählten Mitarbeitendenvertretung der Neue Chance gGmbH sind derzeit fünf Mitglieder. Sie wird nach der Fusion mit der Bürgerhilfe innerhalb von sechs Monaten neu gewählt und besteht dann aus sieben Mitgliedern.