Sehr viel schneller geht der vereinfachte Spendennachweis: Um Ihre Spende steuerlich geltend zu machen, reicht auch der Zahlbeleg bis zu einem Betrag von 300,00 EUR aus (Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung, z. B. Kontoauszug oder Onlineausdruck) in Verbindung mit dem „vereinfachten Zuwendungsbescheid“.
Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit. Für Sie steht diese Möglichkeit sofort zur Verfügung und Sie helfen uns dabei, den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten möglichst niedrig zu halten. Auf diese Art kann Ihre Spende effektiver für die jeweiligen Hilfen verwendet werden.
Bitte legen Sie in diesen Fällen den vereinfachten Zuwendungsbescheid zusätzlich zum Zahlbeleg Ihrer Steuererklärung bei.
Sollten Sie einzelne Spendenbescheinigungen dringend direkt nach dem Spenden benötigen oder sollte Ihre Spendenbescheinigung wider Erwarten nach 4 Monaten noch nicht angekommen sein sollte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..